Infoveranstaltung zur Verlegung des Friedhofs

20110411-IMG_6803Am heutigen Abend fand in der Mehrzweckhalle eine Informationsveranstaltung zur Verlegung des Friedhofs und verbunden damit zum Thema Umbettungen statt.

Wir fassen hier einmal die wichtigsten Dinge zusammen, bitten aber um Verständnis, falls es nicht alle Punkte beinhaltet. Wir versuchen möglichst alle Punkte aufzulisten und bitten um Nachsicht, falls etwas fehlen oder nicht richtig formuliert sein sollte. Deshalb direkt vorweg: es wird noch 3 Termine geben, an denen Sondersprechstunden von RWE in der Sonnenblumenstraße angeboten werden. Termine sind: 20.09.13, 11.10.13 sowie 08.11.13 jeweils von 14 bis 15 Uhr. Diese Sprechstunden sind bei allgemeinen Fragen zur Umbettung nutzbar;

gehen die Fragen ins Detail bei einer möglichen Umbettung in der Familie möge man bitte einen Termin vereinbaren und zwar bei: Herrn Hans-Peter Juchem, der bei RWE für dieses Thema Ansprechpartner ist. Telefon 0221-48022304.

Bei der Stadt Kerpen gibt es auch einen Ansprechpartner und zwar Herr Eduard Nagel, Telefon 02237-58621.

Nun hier der Ablauf der Veranstaltung in Stichpunkten:

Zunächst wurde seitens der Stadt Kerpen mitgeteilt, dass der Auftrag für den Friedhof erteilt ist und dieser bis Ende des Jahres, spätestens Anfang 2014 fertig sein soll.

Umbettungen können laut RWE ab dem Frühjahr 2014 begonnen werden.

Bei Umbettungen entstehen keine Kosten für die Angehörigen bei Wiederanlage im Umfang der bestehenden Grabstätten.

Eine Aufsichtsperson von RWE ist an beiden Standorten (Friedhof Manheim-alt und Friedhof Manheim-Neu) anwesend.

 

Antragstellung:

Die Unterlagen werden von RWE Power auf Antrag vorbereitet, Ansprechpartner ist Herr Juchem. Ortsaufnahme der Grabstätte findet statt.

Die Angehörigen holen die Genehmigungen bei der Stadt ein und geben die vollständigen Anträge an RWE zurück.

Die Wahl der Grabstätte erfolgt in Absprache zwischen der Stadt und den Angehörigen.

 

Ablauf:

Die Umbettung erfolgt bedarfsgerecht zum nächstmöglichen Termin, 2 Wochen vorher wird man informiert.

Die Umbettung erfolgt im Frühjahr und Herbst in jeweils 2-wöchigen Zeiträumen, der Friedhof ist in dieser Zeit gesperrt.

1-2 Erwachsene können auf Wunsch bei der Exhumierung und Wiederbeisetzung anwesend sein.

Einsegnung durch Pfarrer am neuen Standort ist möglich.

Die vorhandenen Restruhejahre werden auf die neue Grabstelle übertragen, wenn die Umbettung innerhalb der Stadt Kerpen erfolgt. Außerhalb Kerpens werden die Restruhejahre als Betrag erstattet.

Die exhumierten Grabstätten werden anschließend mit Rindenmulch eingedeckt, damit ein ordentliches Erscheinungsbild erhalten bleibt.

Die Wiederbeisetzung erfolgt in Kerpen im Auftrag von RWE, in anderen Gebieten durch das zuständige Friedhofsamt zu Lasten von RWE.

Grabaufbauten werden aufgenommen und entsprechend umgesetzt. Notwendige Anpassungen gehen zu Lasten von RWE Power, Ausnahme sind individuelle Wünsche auf eigene Kosten.

Nach Wiedereinrichtung der Grabstätte erfolgt eine Wiederbepflanzung im Umfang der Alten, eigene Neubepflanzung ist möglich, hier werden die Kosten durch RWE im Umfang der alten Grabstätte erstattet.

Gemeinschafts- und Kriegsgräber werden als Umbettung in Gemeinschaftsgräbern beigesetzt, die Kriegsgräber unter Mitnahme der vorhandenen Grabaufbauten.

 

Im Anschluss gab es noch eine Fragerunde, bei denen nachfolgende Informationen herauskamen:

Jeder Verstorbene wird in einem neuen Sarg beigesetzt, Kosten gehen zu Lasten von RWE.

Auf dem örtlichen Friedhof können die Gräber über die nächsten Jahre noch verbleiben, bis die Stadt beschließt den Friedhof zu schließen. Der alte Friedhof wird definitiv nicht bleiben.

Das Datum der Beerdigung in Manheim-alt sollte 1.5-2 Jahre zurückliegen, soll die Umbettung jedoch unbedingt früher auf Wunsch der Angehörigen erfolgen, wird dem in der Regel stattgegeben.

Die Toten des Kirchfriedhofs werden in ein Gemeinschaftsgrab überführt, die Priestergräber werden ebenfalls umgebettet.

Die Grabaufbauten sollen binnen 4-5 Monaten wieder aufgebaut werden. Herbstumbettungen sind von Vorteil, da nach dem Winter die Gräber nicht mehr einfallen.

Mit dem Aufbau wird gewartet, bis die Gräber augenscheinlich nicht mehr signifikant einfallen.

Die Grabaufbauten werden bis auf gewachsenen Boden gegründet.

Die Grabsteine werden vom Steinmetz eingelagert und vor dem Wiederaufbau gesäubert.

Wenn der Steinmetz die Grabaufbauten 1-2 Wochen vor der Umbettung abgebaut hat, wird eine Holztafel installiert. Diese wird mit dem Leichnam zusammen nach Manheim-Neu überführt, bis die Grabaufbauten wiederhergestellt sind.

Vor den Grabaufbauten am neuen Ort besteht nach wie vor die Möglichkeit, Schmuckobjekte, Lichter etc. zu platzieren. Alles was fest installiert ist (z.B. Laternen oder Vasen mit Fundament) werden vom Steinmetz mit umgesiedelt. Für lose Gegenstände sind die Angehörigen zuständig.

Anträge können ab dem 20.9.13 gestellt werden.

Nachträgliche Einäscherungen sind möglich, gehen aber zu Lasten des Angehörigen (eigener Wunsch)

Das Sammelgrab bekommt einen eigenen Gedenkstein, die Namen der Verstorbenen in dem Sammelgrab werden aber nicht explizit aufgeführt.

Urnensäulen oder -wände werden in Manheim-neu nicht errichtet. Es werden aber pflegefreie Grabstätten angeboten.

Ein abgelaufenes Nutzungsrecht kann für beliebige Zeiträume von 1-30 Jahre verlängert werden.

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